Schlagwörter: Wohnung
Steuerkanzlei Gesierich
Der große Vorteil von Immobilien, die man ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist, dass man sie auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei verkaufen kann. Ausnahmsweise fällt hierunter („ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“) auch die kostenlose Überlassung an kindergeldberechtigte Kinder. Beispiel:
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Mieteinkünfte müssen in aller Regel in dem Land versteuert werden, in dem sich die Immobilie befindet. So steht es in fast allen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Amerikaner, der ein Mietshaus in Berlin besitzt, muss hier als „Beschränkt Steuerpflichtiger“ eine Steuererklärung abgeben und
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Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Wohnung verkaufen, ist das steuerfrei. Sie brauchen hier nicht einmal die zehn Jahre Spekulationsfrist abzuwarten wie bei vermieteten Immobilien. Voraussetzung für die Steuerfreiheit (bei einem Verkauf mit unter zehn Jahren Haltedauer) ist, dass das Haus
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Frau Meier und Herr Huber waren ein Paar und wohnten zusammen in einer Wohnung, die Frau Meier alleine gehörte. Herr Huber zahlte ihr monatlich 350 Euro „Miete“. Frau Meier errechnete daraus einen Vermietungsverlust, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen
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Eigentlich - so möchte man meinen - ist man nach zehn Jahren Besitzdauer bei einer privaten Immobilie außerhalb jeder steuerlichen Gefahr. Es droht aber sehr wohl eine Gefahr: Und zwar dann, wenn man eine Immobilie in Eigentumswohnungen umwandelt und grundlegend
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Normalerweise muss man den Gewinn versteuern, wenn man eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder weiterverkauft. Ausgenommen sind selbstgenutzte Häuser und Wohnungen. Nicht ganz klar war bisher, ob das auch für selbstgenutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen gilt. Ein höchstrichterliches Urteil gibt
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Erbt ein Ehepartner das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ist das erbschaftsteuerfrei, aber nur, wenn er dann zehn Jahre dort wohnen bleibt. Eine Ausnahme (Auszug steuerunschädlich vor Ablauf von zehn Jahren) wird nur für zwingende Gründe gewährt (z. B. Pflegeheim, Tod). Wirtschaftliche Notlage,
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Bei Immobilien gilt der Grundsatz: Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren führt zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Ausgenommen sind allerdings Wohnungen, die von Anfang bis Ende selbstgenutzt waren. Eine kostenlose Überlassung zählt da nicht dazu. Beispiel: Paul kauft 2008 eine
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Wenn man bei der Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, kann man die Kosten (Zinsen, Abschreibung, usw.) trotzdem in voller Höhe zu 100 Prozent gegenrechnen (§ 21 Abs. 2 EStG). Fällt man unter die 66 Prozent, werden die
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