Eigentlich war bisher herrschende Meinung, dass die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwar alle normalen Fahrzeugkosten abdeckt, nicht aber Unfallkosten. Die konnte man noch zusätzlich absetzen. Ein Finanzgericht ist nun aber der Meinung, dass das nicht geht:
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