Archiv: 29. Mai 2016
Steuerkanzlei Gesierich
Erhaltungsaufwand an vermieteten Immobilien kann man ohne Betragsbeschränkung sofort als Aufwand verbuchen und im Jahr der Zahlung absetzen. Das gilt allerdings innerhalb der drei ersten Jahre nach dem Kauf nur eingeschränkt. Hier muss man die Grenze „15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten“
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Wer Optionen teuer einkauft und billig verkauft, macht einen Verlust aus Kapitalvermögen. Wenn allerdings die Optionen wertlos auslaufen und einfach verfallen, dann war das nach bisheriger Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums steuerlich irrelevant. (BMF, 18.01.16) Das hat der Bundesfinanzhof nun als falsch
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Wenn Sie auf Arztrechnungen sitzen bleiben, die die Versicherung nicht erstattet, können Sie diese als „außergewöhnliche Belastung“ bei Ihrer Steuer absetzen. Allerdings rechnet das Finanzamt stets eine so genannte „zumutbare Belastung“ dagegen. Dagegen hatten diverse Steuerzahler geklagt, nun aber vor
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Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In „besonders schweren Fällen“ beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zehn Jahre (§ 370 Abs. 3 AO). Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein „großes Ausmaß einer Steuerhinterziehung“ (= besonders
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