Archiv: 10. Okt 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie einen gewerblichen Mieter haben

Wenn Sie an einen Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig vermieten, haben Sie den Vorsteuerabzug aus den Baukosten, Instandhaltungen und Betriebskosten. Die Option zur Umsatzsteuer ist allerdings nur möglich, falls der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Tipp: Sie sollten sich daher vom Mieter ausdrücklich bestätigen
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