Archiv: 23. Okt 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Es wird aber nicht zusammengerechnet: ein Minijob mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Beispiel: Sie betreiben ein Ausflugslokal und es bewirbt sich ein Student, der schon in einem Computerladen einen 450-Euro-Job hat. Bei Ihnen übt er eine kurzfristige
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