Archiv: 19. Okt 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter

Sie können, falls ein Augenarzt oder Arbeitsmediziner Ihrem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille braucht, die angemessenen Kosten dafür lohnsteuerfrei übernehmen und als Betriebsausgabe absetzen. Luxusbrillen sind aber nicht abgedeckt. Die Vorschrift lautet: „Nicht
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