Archiv: 12. Jun 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Elektronische Belege: Was das Finanzamt erlaubt

Belege, die Sie elektronisch versandt oder erhalten haben, müssen grundsätzlich in dem Format abgespeichert werden, in dem man sie verschickt oder bekommen hat (GoBD, Textziffer 130 ff.). Selbst erzeugte elektronische Rechnungen: Diese sind im Ursprungsformat aufzubewahren (Rz. 133). Wenn Sie
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Wertzuwachs bei alten Investmentfonds: ab 2018 Besteuerung

Früher gab es einmal bei Wertpapieren eine einjährige Spekulationsfrist. Verkäufe nach Ablauf von zwölf Monaten waren steuerfrei. Das sollte unbegrenzt für alle Wertpapiere weiter gelten, die man vor 2009 gekauft hat. Bei Aktien und Rentenpapieren wird daran auch nicht gerüttelt,
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Bundesfinanzhof akzeptiert “Goldfinger”-Gestaltung

Es gab einmal eine Steuerspargestaltung, bei der man sich an einer Personengesellschaft beteiligt hat, die Gold gekauft hat (= Betriebsausgaben­abzug) und später wieder verkauft hat (= Betriebseinnahme). In den so genannten Inlandsfällen hat man dadurch immerhin Steuerzahlungen ein oder zwei
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Wer 2017 seine Bareinnahmen nicht einzeln erfassen muss

Wer keine Registrierkasse hat, muss auch keine einführen. Allerdings muss man dann im Kassenbuch jede einzelne Einnahme aufzeichnen. Da kommt nur derjenige darum herum, der vier Ausnahmen auf einmal kumulativ erfüllt: Verkauf von Waren an eine Vielzahl von Personen, die
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