Viele denken beim Thema Zugewinnausgleich an die Ehescheidung. Das muss aber nicht sein. Es ist auch bei einer intakten Ehe möglich, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen und zur Gütertrennung überzugehen. Dem „ärmeren“ Ehegatten steht dann ein Ausgleichsanspruch in Höhe des
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