Archiv: 4. Aug 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Finanzamt muss Verluste bei Photovoltaik anerkennen

Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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