Archiv: 20. Aug 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Ist das Leistungsdatum auf der Rechnung zwingend?

Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss viele Pflichtangaben enthalten. Eine davon ist der „Zeitpunkt der Leistung“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). Bekannt ist, dass die Angabe des Leistungsmonats (z. B. „Juli 2018“) ausreicht, ebenso
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