Archiv: 7. Aug 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Geschenke an Mitarbeiter

Geschenke an Mitarbeiter können Sie stets in unbegrenzter Höhe abziehen. Eine Begrenzung wie bei Geschäftspartnern gibt es hier nicht. Aber Vorsicht! In vielen Fällen kosten Geschenke Lohnsteuer und Sozialversicherung. Doch es gibt einige Ausnahmen. Wie Sie diese in Ihrem Betrieb
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