Archiv: 19. Sep 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Kann man Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen?

Immer mehr Unternehmen nutzen „DATEV Unternehmen online“ oder ähnliche Softwarelösungen, bei denen Eingangsrechnungen eingescannt und digital mit dem Buchungssatz verbunden werden. Muss man dann eigentlich die Original-Papierrechnungen noch aufbewahren oder kann man diese vernichten? Prinzipiell ist die Vernichtung der Belege
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