Sie müssen nicht nur Lohnsteuer nachzahlen, sondern auch Sozialabgaben, falls ein Lohnsteuerprüfer feststellt, dass Sie zu wenig Lohnsteuer einbehalten haben. Beispiel: Ein Dienstwagen wurde auch privat genutzt, aber es wurde keine Privatnutzung versteuert. Dafür muss Lohnsteuer nachgezahlt werden plus(!) Sozialabgaben.
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