Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
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