Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro gestiegen. Von diesem Mindestlohn darf nur in Sonderfällen abgewichen werden (Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Schüler, Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen Praktikums
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