Archiv: 17. Aug 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Überkreuz-Versicherung bei Lebensversicherungen spart Steuer

Eine Zahlung aus einer Lebensversicherung fällt in die Erbmasse und muss versteuert werden. Doch das kann man vermeiden. Dazu muss man drei Personen unterscheiden: Den Versicherungsnehmer (da ist es der, der den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlen muss), den Bezugsberechtigten
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