Der große Vorteil von Immobilien, die man ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist, dass man sie auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei verkaufen kann. Ausnahmsweise fällt hierunter („ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“) auch die kostenlose Überlassung an kindergeldberechtigte Kinder. Beispiel:
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