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Steuerkanzlei Gesierich

Kurzarbeit und Feiertag – was muss ein Arbeitgeber bezahlen?

An Feiertagen müssen Sie Kurzarbeitergeld zahlen, das Sie nicht von der Arbeitsagentur erstattet bekommen. Für Feiertage während Kurzarbeit wird fingiert, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. (§ 2 Abs. 2 EFZG)  Allerdings müssen Sie den Lohn nicht in voller
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Mieteinnahmen auf Kinder verlagern – ohne Schenkung!

Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr
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Die Eltern leben im Ausland? Kein deutsches Erbrecht mehr!

Nach der europäischen Erbrechtsreform gilt, dass das Erbrecht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Beispiel: Herr und Frau Meier aus Hamburg leben seit drei Jahren auf Capri. Sie haben noch in Deutschland ein „Berliner Testament“
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Soft- und Hardware können Sie ab jetzt sofort abschreiben

Am 19. Januar trat eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die Folgendes beschlossen hat: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung (…) können die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung (…) steuerlich
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