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Steuerkanzlei Gesierich

Erleichterung bei der Rechnungsstellung jetzt amtlich

Damit man den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung hat, muss die erbrachte Leistung auf der Rechnung aussagekräftig beschrieben sein (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). Bis vor kurzem war noch nicht ganz klar, ob hierbei auch auf andere
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Sauna und Wellness machen Steuerfreiheit zunichte

Arbeitgeber können jedem Arbeitnehmer pro Jahr steuerfrei Leistungen im Wert von 500 Euro spendieren, die der „Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ dienen (§ 3 Nr. 34EStG). Für die Steuerbefreiung ist der Nachweis erforderlich, dass die Maßnahmen den
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Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Handy spendieren möchten

Mitarbeitern ein Handy zu spendieren ist eine beliebte Möglichkeit, ihnen steuerfrei etwas Gutes zu tun. Lediglich die Mitarbeiter-Handyrechnung auf die Firma umzuschreiben, bringt dabei aber steuerlich nichts: Die private Nutzung von betrieblichen Mobil­telefonen ist für den Arbeitnehmer zwar steuerfrei (§
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So setzt Ihr (großes) Kind eine Wohnung am Arbeitsort ab

Wer nach dem Studium keinen angemessenen Arbeitsplatz am Wohnort findet, der sucht sich erst einmal eine Wohnung am Beschäftigungsort, z. B. in München, Frankfurt oder Hamburg. Die Miete dafür kann Ihr erwachsenes Kind als „doppelte Haushaltsführung“ steuerlich ansetzen. Aber nur,
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