Schlagwörter: Abschreibung
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen, unterstellt das Finanzamt generell, dass die Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt. Der Abschreibungssatz beträgt also zwei Prozent. Für Gebäude vor Baujahr 1925 gilt eine Nutzungsdauer von 40 Jahren, also ein Abschreibungssatz von 2,5 Prozent. Kürzere
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Ein Mann besaß ein marodes Mietshaus, das er kernsanieren wollte. Dafür mussten natürlich zuerst alle Mieter ausziehen. Diesen zahlte er eine Abfindung und wollte die Zahlungen sofort als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt und das Finanzgericht Münster waren hingegen anderer Meinung:
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Seit dem Wirtschaftsjahr 2021 können Sie Computer, Tablets und Software sofort abschreiben. Was fällt genau darunter? Hardware: Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer (wie z. B. Tablet, Slate oder mobiler Thin-Client), Desktop-Thin-Client, Workstation, mobile Workstation, Small-Scale-Server, Dockingstation, externes Netzteil, Peripherie-Geräte (wie z. B.
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Wenn Sie ein Haus kaufen, können Sie nur das Gebäude abschreiben. Den Grund und Boden kann man nicht abschreiben, weil er sich nicht abnutzt. Leider kommt es hier immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt. Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie für
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