Schlagwörter: Absetzen
Steuerkanzlei Gesierich
Geburtstagsfeiern im privaten Rahmen können Sie nicht absetzen. Wenn das Ganze aber einen geschäftlichen Anstrich hat, dann schon. Aus verschiedenen Urteilen zu dem Thema lassen sich diese Kriterien herausfiltern, nach denen Sie den Abzug der Feier als Betriebsausgabe durchsetzen können:
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Seit 20 Jahren kann man ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann absetzen, wenn man keinen normalen Arbeitsplatz hat. Wenn sich jedoch acht Arbeitnehmer drei so genannte „Poolarbeitsplätze“ teilen müssen, ist das so gut wie gar kein Arbeitsplatz, so dass man
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Ein Softwareunternehmen stellte Mitarbeitern und Gästen täglich einen Korb mit etwa 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) zur Verfügung. Außerdem stand in dem Unternehmen ein Kaffeeautomat, aus dem man sich den ganzen Tag kostenlos Kaffee herauslassen konnte. Ein Lohnsteuerprüfer
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Im Restaurant kann sich leicht einmal ein Trinkgeld von fünf oder zehn Euro ergeben. Denken Sie daran: Das Trinkgeld ist genauso abzugsfähig wie die Bewirtungsrechnung selbst. Die meisten Bedienungen und Gasthäuser sind mittlerweile bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu
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