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Steuerkanzlei Gesierich
Bei Kapitaleinkünften gibt es zwei Verlustbeschränkungen: Kapitalverluste können nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden – nicht mit anderen Einkünften. Aktien-Veräußerungsverluste können nur mit Aktien-Veräußerungsgewinnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Kapitaleinkünften. Das ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig: Er hat
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Zwei aktuelle Urteile machen Aktionären Hoffnung, die Verluste durch Betrug oder Pleite der AG erleiden, bei der sie ihr Geld anlegen. 1. Fall: Aktien wertlos nach Betrugsvorwürfen: Im ersten Fall hatte ein Pechvogel Aktien für 4.000 Euro gekauft, die nach Betrugsvorwürfen
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Die Finanzverwaltung will das Ausbuchen wertloser Aktien nicht als Veräußerungsverlust anerkennen. Das oberste Steuergericht hat jedoch entschieden, dass das sehr wohl anerkannt werden müsse. (BFH, 12.06.18, VIII R 32/16, DStR 18, 1964) Nun erarbeitet das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf, der die
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Wer einen Totalverlust mit Aktien oder Anleihen erleidet, wird oft doppelt bestraft. Nicht nur, dass das Geld weg ist, das Finanzamt will nicht einmal den Abzug bei den Kapitaleinkünften erlauben. Bei Aktien ist das dann der Fall, wenn der Kurs
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