Schlagwörter: Bahn
Steuerkanzlei Gesierich
Werfen wir zur Klärung dieser Frage einen Blick in das Gesetz. §3 Nr. 15 EStG sagt hierzu (verkürzt): Steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers (..) (1. Alternative): zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (…) für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen
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Bestandteil des Klimapakets ist, dass Bahnfahrkarten ab nächstem Jahr nur noch sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer kosten sollen. Bahntickets werden dadurch um ca. zehn Prozent günstiger. Müsste die Bahn die Preise nicht um zwölf statt nur um zehn Prozent senken?
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Der Begriff „Pendlerpauschale“ ist ein wenig irreführend. Seit gut zehn Jahren gilt die Pauschale, und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Egal, ob man zu Fuß geht, Fahrrad oder Auto fährt: Man kann immer 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Eine Ausnahme
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