Schlagwörter: Bauleistung
Steuerkanzlei Gesierich
Handwerker-Bauleistungen können aus einheitlichen Leistungen oder aber aus Teilleistungen bestehen. Und bei der Frage, ob noch der alte oder der neue Mehrwertsteuersatz gilt, ist auf das Leistungsdatum abzustellen. Aber wann ist denn nun genau eine Handwerker-Bauleistung erbracht? Falls eine Abnahme
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Wenn Sie eine Leistung im Zusammenhang mit einem Gebäude in Auftrag geben (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken), kann Ihnen der Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Wenn derjenige keine Freistellungsbescheinigung vorlegt: Dann sind Sie verpflichtet,
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Installiert Ihnen ein Handwerker eine Photovoltaikanlage, gilt das neuerdings als Bauleistung. Ergebnis: Der Handwerker muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorlegen. Ansonsten müssten Sie 15 Prozent vom Bruttobetrag einbehalten (LfSt Bayern, 16.09.15, Hessisches FG, 16.05.17, 4 K 63/17, Rev.
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