Schlagwörter: Betriebsvermögen

Steuerkanzlei Gesierich

90 % Einstiegstest bei der Erbschaftsteuer vom Bundesfinanzhof abgeschafft – zumindest für Handelsunternehmen

Wenn Sie Betriebsvermögen erben oder geschenkt bekommen, bekommen sie 85 % - oder auf Antrag sogar 100 % Verschonungsabschlag. Das gilt zumindest auf die betriebsnotwendigen Wirtschaftsgüter, nicht jedoch auf sogenanntes „schädliches Verwaltungsvermögen“ (zum Beispiel Bankguthaben und Forderungen). Bevor Sie aber
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Falle bei der Unternehmensübertragung jetzt entschärft

„Verwaltungsvermögen“ (vor allem vermietete Immobilien, Forderungen und Bankguthaben) wird bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt, um Missbrauch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen zu verhindern. 90-Prozent-Verwaltungsvermögen-Test: Bevor aber geprüft wird, ob man überhaupt irgendetwas begünstigt, vergleicht das Finanzamt den Unternehmenswert mit den
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Teure Falle bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
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