Schlagwörter: Betriebsvermögen
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie Betriebsvermögen erben oder geschenkt bekommen, bekommen sie 85 % - oder auf Antrag sogar 100 % Verschonungsabschlag. Das gilt zumindest auf die betriebsnotwendigen Wirtschaftsgüter, nicht jedoch auf sogenanntes „schädliches Verwaltungsvermögen“ (zum Beispiel Bankguthaben und Forderungen). Bevor Sie aber
Weiterlesen …
„Verwaltungsvermögen“ (vor allem vermietete Immobilien, Forderungen und Bankguthaben) wird bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt, um Missbrauch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen zu verhindern. 90-Prozent-Verwaltungsvermögen-Test: Bevor aber geprüft wird, ob man überhaupt irgendetwas begünstigt, vergleicht das Finanzamt den Unternehmenswert mit den
Weiterlesen …
Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
Weiterlesen …