Schlagwörter: Bewirtungsrechnung
Steuerkanzlei Gesierich
Eigentlich hat der Gesetzgeber für Barbelege die Zügel massiv angezogen und die Anforderungen an Kassen immer weiter verschärft - zuletzt mit dem TSE-Chip und komplizierten Angaben auf dem Beleg. In der Gastronomie scheint das einige nicht zu kümmern: Hier werden
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Nach 27 Jahren hat die Finanzverwaltung das Thema „Bewirtungsrechnungen“ neu abgehandelt. (BMF, 30.06.21) Erforderliche Angaben auf dem Bewirtungsbeleg: Der Name des Restaurants und das Ausstellungsdatum sind immer notwendig, die Steuernummer des Restaurants nur bei Rechnungen über 250 Euro brutto. Ebenso ist
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Vermeiden Sie diese drei häufigsten Fehler im Zusammenhang mit Bewirtungsbelegen: Die Rechnungen ist an jemand anderen adressiert (z. B. einen leitenden Mitarbeiter): „Die auf einen anderen Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung genügt den Nachweiserfordernissen nicht.“ (BFH, 18.04.12, X R 57/09) Sie vergessen
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