Schlagwörter: Bilanz

Steuerkanzlei Gesierich

Frist für Offenlegung der 2022er GmbH-Jahresabschlüsse bis zum 2. April 2024 verlängert

Ihre 2022er GmbH-Bilanz müssten Sie eigentlich bis 31.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht haben. Das Gleiche gilt für alle andere haftungsbeschränkten Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG, AG). Theoretisch bleibt es bei der Frist, aber das Bundesamts für Justiz hat auf Wunsch
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Rückstellungen nur für Aufwand nach dem Bilanzstichtag

Immer wieder taucht die Frage auf, ob man eine Rückstellung für ungeplanten Aufwand bilden kann. Ja, das kann man - und muss man sogar-, aber nur, wenn ... ... der Aufwand durch das aktuelle Geschäftsjahr (oder frühere Geschäfts­jahre) verursacht ist
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2020er-Bilanz: Fiskus hat Geduld, Bundesamt für Justiz nicht!

GmbHs und GmbH & Co KGs mit Steuerberater müssen die Bilanz 2020 mit Steuererklärungen 2020 bis Ende Mai 2022 beim Finanzamt einreichen. Normalerweise wäre das Ende Februar fällig, die Frist wurde letztmalig pauschal verlängert wegen Corona. Das Bundesamt für Justiz
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Verschmelzung: Wie Verlustvorträge nicht verloren gehen

Wenn man eine Verlust-GmbH auf eine Gewinn-GmbH verschmilzt, kann es sein, dass bei der Verlust-GmbH die Verlustvorträge verloren gehen. Deswegen macht man es lieber umgekehrt: Die GmbH mit Gewinnen auf die Verlust-GmbH verschmelzen. Dies hatten GmbH-Gesellschafter so gemacht, und prompt
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