Schlagwörter: Büroräume
Steuerkanzlei Gesierich
Mandanten fragen mich immer wieder: Ich habe ein technisches Gerät an meinem Firmengebäude austauschen müssen, kann ich das sofort absetzen, auch wenn über 800 Euro (GWG-Grenze) gekostet hat? Dazu sollten Sie wissen: Wenn etwas erneuert wird am Gebäude, was als
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Zurzeit geraten viele Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und zahlen z. B. die Miete nicht. Angenommen, Sie haben Ihre Mieträume umsatzsteuerpflichtig gemietet, können aber im Moment wegen Liquiditätsschwierigkeiten die Miete nicht bezahlen. Vorsteuerabzug auch ohne Zahlung? Haben Sie dann eigentlich trotzdem den Vorsteuerabzug
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Wenn der Mieter gemietete Flächen renoviert oder umbaut, wird das genauso behandelt wie beim Eigentümer. Reparaturen können Sie sofort abziehen, Ausbauten müssen Sie abschreiben, allerdings nicht über die Gebäudenutzungsdauer, sondern nur über die Mietvertragsdauer. Beispiel 1: X mietet ein Großraumbüro
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