Schlagwörter: Darlehen
Steuerkanzlei Gesierich
Gewähren Sie ein zinsloses Darlehen, vergleicht das Finanzamt die Zinsen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Die Differenz gilt dann als geschenkt. Den gleichen Zinssatz verwendet das Finanzamt auch zur Abgrenzung von zinslosen Verbindlichkeiten. Beispiel: Die Ehefrau gewährt dem Ehemann ein
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Wenn Sie privat Geld verleihen und feststeht, dass Sie das Geld nicht mehr zurückbekommen, können Sie das als Kapitalverlust absetzen. Man kann es zwar nur mit anderen Zinseinna hmen oder Dividenden verrechnen, aber immerhin! Das Bundesfinanzministerium will das zwar nicht
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Wenn Sie vor zehn Jahren eine Immobilie finanziert haben, zahlen Sie wahrscheinlich deutlich über drei Prozent Zinsen. Im Moment kann man Immobilien für die Hälfte oder sogar noch weniger finanzieren. Das wäre ein cleverer Schachzug für Sie: Wenn Ihre Bank
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Zinslose Darlehen bergen eine große Steuerfalle, weil man diese im Ausgleich für die Zinslosigkeit nicht in voller Höhe als Schuldposten ausweisen darf. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Bilanzansatz ist ein fiktiver Gewinn, der aber gleichwohl versteuert werden muss. Im Extremfall
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