Schlagwörter: Darlehen
Steuerkanzlei Gesierich
In den Neunziger- und Nuller-Jahren galt es einmal als „super cleverer“ Trick, Darlehen in Schweizer Franken aufzunehmen, weil in der Schweiz die Zinsen viel niedriger waren. Dass der Kurs des Schweizer Franken ansteigen könnte, wurde von ebenso cleveren Bankern meist
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Folgende Idee könnte jemand bekommen, der an einer Immobiliengemeinschaft (Grundstücks-GbR/Erbengemeinschaft o. ä.) beteiligt ist: Man gibt dieser Gemeinschaft ein Darlehen. Die GbR setzt das zum vollen Steuersatz bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab und der Gesellschafter hat Einkünfte
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Der Verkauf von überteuerten Schrottimmobilien war bei einigen Banken Bestandteil des Geschäftsmodells. Oft kam es Jahre später zum Streit mit den Käufern, der bisweilen damit endete, dass die Bank auf die ausstehenden Darlehen ganz oder teilweise verzichtet hat. Findige Finanzbeamte
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Ehegatte mit Minijob: Beim Ehepartner bietet sich der Minijob an – sofern nicht sowieso schon ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht. Warum ist der Minijob so attraktiv? Der Betrieb kann den Lohn absetzen, der Minijobber muss ihn – dank zwei Prozent Pauschalsteuer – nicht
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Gewähren Sie ein zinsloses Darlehen, vergleicht das Finanzamt die Zinsen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Die Differenz gilt dann als geschenkt. Den gleichen Zinssatz verwendet das Finanzamt auch zur Abgrenzung von zinslosen Verbindlichkeiten. Beispiel: Die Ehefrau gewährt dem Ehemann ein
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Wenn Sie privat Geld verleihen und feststeht, dass Sie das Geld nicht mehr zurückbekommen, können Sie das als Kapitalverlust absetzen. Man kann es zwar nur mit anderen Zinseinna hmen oder Dividenden verrechnen, aber immerhin! Das Bundesfinanzministerium will das zwar nicht
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Wenn Sie vor zehn Jahren eine Immobilie finanziert haben, zahlen Sie wahrscheinlich deutlich über drei Prozent Zinsen. Im Moment kann man Immobilien für die Hälfte oder sogar noch weniger finanzieren. Das wäre ein cleverer Schachzug für Sie: Wenn Ihre Bank
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Zinslose Darlehen bergen eine große Steuerfalle, weil man diese im Ausgleich für die Zinslosigkeit nicht in voller Höhe als Schuldposten ausweisen darf. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Bilanzansatz ist ein fiktiver Gewinn, der aber gleichwohl versteuert werden muss. Im Extremfall
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