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Steuerkanzlei Gesierich

Die teuren Tücken eines EU-Reihengeschäfts

Was ist ein Reihengeschäft? Bei einem solchen Geschäft gibt es mehrere Lieferungen, aber nur eine Warenbewegung. Der typische Fall ist, dass der Endkunde beim Großhändler bestellt, dieser beim Hersteller und der Hersteller direkt an den Endkunden liefert. Die Rechnung geht
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Jobs im EU-Ausland: Denken Sie an die A1-Bescheinigung

Wenn jemand im Ausland tätig wird, dann stellt sich bei einer Kontrolle durch eine ausländische Behörde häufig die Frage, ob derjenige überhaupt korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet ist. Um hier Klarheit zu schaffen, wurde schon 2010 die „A1-Bescheinigung“ eingeführt. Beispiel:
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Wenn Sie EU-Ausländer beschäftigen

Immer mehr Unternehmer beschäftigen Mitarbeiter, die aus einem anderen EU-Land stammen. Dabei schleichen sich manchmal Fehler ein. Ihr Mitarbeiter wohnt in Deutschland: Dann ergeben sich keine Unterschiede zur Beschäftigung von Deutschen. Ihr Mitarbeiter wohnt im EU-Ausland: Dann ist der volle
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Vorsicht bei selbst abholenden Firmenkunden aus der EU

Wenn Sie Waren verkaufen an inländische Unternehmer, rechnen Sie mit Mehrwertsteuer ab. Wenn der Unternehmer in einem anderen EU-Land sitzt, können Sie aber umsatzsteuerfrei liefern. Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesem Fall zwei Dinge nachweisen: Dass Ihr Kunde Unternehmer
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