Schlagwörter: Fahrtenbuch

Steuerkanzlei Gesierich

Stammtischweisheiten rund um den Dienstwagen

Einen Dienstwagen muss man versteuern, das ärgert viele. Deshalb kursieren umso mehr Tipps, wie man das vermeiden kann. Leider kursieren auch viele Stammtischweisheiten, die nicht zutreffen. Irrtum # 1: Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen
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Müssen Sie Tankstopps ins Fahrtenbuch eintragen?

Immer wieder liest man Urteile von Finanzgerichten, in denen unter anderem beanstandet wurde, dass ein Fahrtenbuchnutzer Tankstopps nicht eingetragen hatte. Wenn man sich die Liste der Pflichtangaben ansieht, so ist dort aber nirgendwo die Rede von Tankstopps. Wie kommt das
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Trotz kleinerer Mängel wird das Fahrtenbuch anerkannt

Ein Fahrtenbuch macht viel Arbeit. Gerade, wenn man viele berufliche Fahrten einträgt, kann sich da schon einmal ein Fehler einschleichen. Oftmals Grund genug für einen Betriebsprüfer, das Fahrtenbuch zu verwerfen und stattdessen die Ein-Prozent-Regel anzuwenden. Aktueller Fall: Im konkreten Fall
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Unleserliches Fahrtenbuch kann nicht nachgebessert werden

Ein Unternehmer hatte ein ziemliches Gekritzel, das keiner lesen konnte, beim Finanzamt als Fahrtenbuch eingereicht. Die Sache ging vor Gericht. Der Unternehmer sagte: „Ich kann es aber sehr wohl lesen”. Das reichte den Richtern aber nicht. Sie sagten: „Wir müssen
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