Schlagwörter: Falle
Steuerkanzlei Gesierich
Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
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Ein Student ist nicht sozialversicherungspflichtig, es fällt nur Rentenversicherung an. Das gilt aber nur, wenn er wirklich studiert, er muss sich also vorrangig um das Studium kümmern. Das wird unterstellt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. In der
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Minijobber dürfen bekanntlich (regelmäßig) nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wenn Sie einer solchen Arbeitskraft genau den Mindestlohn zahlen, dann müssen Sie die Arbeitszeit bei jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren. Waren beim Start des Mindestlohns 2015 noch
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Ihre Mitarbeiter müssen mindestens 8,86 Euro pro Stunde verdienen. Ab 2019 steigt der Wert auf 9,19 Euro. Die Falle: Sachbezüge sind hier nicht zu berücksichtigen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn ein gering verdienender Mitarbeiter - oder womöglich
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Wer von einem Gemeinschaftskonto, welches aus „normalen“ Gehältern gespeist wird, den Lebensunterhalt bezahlt, hat keine steuerlichen Nachteile zu befürchten. Problematisch wird es aber bei größeren Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto, weil diese dann automatisch auch dem Ehepartner zugerechnet werden. Beispiel: Frau
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Der aktuelle Mindestlohn muss als Bruttobezug ausgezahlt und kann nicht als Sachbezug gewährt werden. Sonst ist der Mindestlohn unterschritten (§ 107 Gewerbeordnung). Beispiel: Frau Meier arbeitet in der Huber-GmbH auf Teilzeitbasis mit 20 Stunden pro Woche und verdient genau den
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Bei der Scheidung von Ehen im gesetzlichen Güterstand kommt es in aller Regel zu Zugewinnausgleichsansprüchen. Bisweilen werden diese nicht in bar abgegolten, sondern durch Übertragung von Immobilien. Vorsicht: Wenn man die Immobilie noch nicht mindestens zehn Jahre hatte, kann hier
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Schon seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Eine ganz wesentliche Anforderung dieser Buchungsregeln ist die „Unveränderbarkeit“: Buchungen und Rechnungen müssen festgeschrieben werden und
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Ein Unternehmen ließ 15.000 Wandkalender mit Firmenlogo für insgesamt 202.000 Euro drucken. Stückpreis somit etwas über 13 Euro. Diese Kalender wurden Geschäftspartnern zu Werbezwecken überlassen. Das Unternehmen buchte die 202.000 Euro auf „Werbedrucksachen“, das Finanzgericht Baden-Württemberg meinte aber, so etwas
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