Schlagwörter: Falle

Steuerkanzlei Gesierich

Teure Falle bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Betriebsvermögen wird bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bevorzugt: durch einen 85-prozentigen oder gar 100-prozentigen Steuerrabatt (Regel-, bzw. Optionsverschonung). Das kann man sich aussuchen („Verschonungsabschlag“/§13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Viele denken sich: „100 Prozent Abschlag ist doch besser als 85 Prozent -
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Teure Falle bei der Beschäftigung von Werkstudenten

Ein Student ist nicht sozialversicherungspflichtig, es fällt nur Rentenversicherung an. Das gilt aber nur, wenn er wirklich studiert, er muss sich also vorrangig um das Studium kümmern. Das wird unterstellt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. In der
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Mindestlohn-Falle für Minijobs: leider keine Entschärfung

Minijobber dürfen bekanntlich (regelmäßig) nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wenn Sie einer solchen Arbeitskraft genau den Mindestlohn zahlen, dann müssen Sie die Arbeitszeit bei jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren. Waren beim Start des Mindestlohns 2015 noch
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Wann die Mindestlohnfalle bei Geringverdienern droht

Ihre Mitarbeiter müssen mindestens 8,86 Euro pro Stunde verdienen. Ab 2019 steigt der Wert auf 9,19 Euro. Die Falle: Sachbezüge sind hier nicht zu berücksichtigen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn ein gering verdienender Mitarbeiter - oder womöglich
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