Schlagwörter: Finanzamt
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Ehepaar betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem man Wärme und Strom erzeugen kann. Die Wärme entnahmen sie selbst für ihr Privathaus und setzten dafür 600 bis 900 Euro im Jahr als gewinnerhöhenden Betrag an. Das Finanzamt meinte: „Viel zu wenig!“.
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Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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Belege, die Sie elektronisch versandt oder erhalten haben, müssen grundsätzlich in dem Format abgespeichert werden, in dem man sie verschickt oder bekommen hat (GoBD, Textziffer 130 ff.). Selbst erzeugte elektronische Rechnungen: Diese sind im Ursprungsformat aufzubewahren (Rz. 133). Wenn Sie
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Leute, die sich gegenüber dem Finanzamt arm rechnen und nur karge Gewinne deklarieren, soll es ja geben. Solch ein Schuss kann nach hinten losgehen, wenn man gleichzeitig einen aufwändigen Lebensstil betreibt. Selbst wenn dieser im heimischen Umfeld nicht so offen
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