Schlagwörter: Firmenfeier
Steuerkanzlei Gesierich
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung (zum Beispiel einer Weihnachtsfeier) sind lohnsteuerfrei, soweit sie den Freibetrag von 110 Euro pro Kopf nicht überschreiten. Strittig war immer, ob auf die angemeldeten Arbeitnehmer abzustellen ist oder auf die tatsächlich teilnehmenden. Ein wichtiger Unterschied! Denn wenn
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Neben Dienstwagen stehen Betriebsveranstaltungen im Hauptfokus von Lohnsteuerprüfern. Hier ein paar häufige Streitpunkte, die zu Nachzahlungen führen können. Keine Teilnehmerlisten geführt: Der Prüfer möchte wissen, wie viele Leute teilgenommen haben, damit er ausrechnen kann, ob die 110-Euro-Grenze (brutto) je Arbeitnehmer
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Zwischen wertvollen und normalen Geschenken auf der Weihnachtsfeier wird nicht mehr unterschieden: Es werden alle Kosten je Arbeitnehmer inklusive Geschenken zusammengerechnet. Dann kommt es nur darauf an, ob die 110 Euro pro Kopf überschritten sind. Der übersteigende Betrag ist pauschal
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Ein größeres Unternehmen hatte ein neues Werk eingeweiht und 644 Mitarbeiter zu einer aufwendigen Feier eingeladen, die 67.899,66 Euro gekostet hatte. Das Catering-Unternehmen rechnete 618 Portionen ab. Der Lohnsteuerprüfer rechnete nach und kam auf nur 592 Mitarbeiter. Damit wäre die
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