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Steuerkanzlei Gesierich
Nachtzuschläge sind steuerfrei. Manche Chefs missverstehen aber den Begriff des „Zuschlags“. „Zuschlag“ ist nur das, was über den Grundlohn hinaus bezahlt wird. Nur das ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG in Verbindung mit § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Beispiel: Jemand bekommt
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Auf betrieblich veranlasste Geschenke können Sie eine 30-prozentige Pauschalsteuer abführen, um die Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden. Allerdings wurde die Vorschrift mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile so stark entschärft, dass diese Steuerpflicht nur noch im Ausnahmefall greift. Deshalb: Zahlen Sie diese
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In einem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 wurde festgelegt, dass so genannte Streuwerbeartikel bis zehn Euro netto beim Empfänger nicht steuerpflichtig sind und nicht als „Geschenk“ gelten, mit der Folge, dass auch die Aufzeichnungspflicht des Empfängernamens entfällt. Aber: Da eine
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Jeder kennt zwar den Minijob, nur wenige haben aber den Kurzfrist-Job im Kopf. Dieser darf maximal drei Monate am Stück oder maximal 70 Arbeitstage dauern. Die Tage können über das ganze Jahr verteilt werden: Die Aushilfe kann also das ganze
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