Schlagwörter: Grundstück

Steuerkanzlei Gesierich

Nur wer unverzüglich einzieht, zahlt keine Erbschaftsteuer

Wer das Haus der Eltern erbt, in dem diese gewohnt hatten und „unverzüglich“ einzieht, muss das Haus nicht bei der Erbschaftsteuer angeben. Das gilt zumindest bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Ist das Haus größer, gilt die Steuerbefreiung anteilig.
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Worauf unverheiratete Immobilienkäufer achten sollten

Heiraten gilt heutzutage bei vielen jungen Leuten als „out“. Dennoch will man häufig gemeinsam ein Haus bauen oder kaufen. Hierbei sollte man ein paar rechtliche Grundlagen beachten, damit keiner benachteiligt wird – und man in keine Steuerfallen tappt. Eigenleistungen vertraglich
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Grundstücke bei einer GmbH & Co. KG

Sie haben eine GmbH & Co. KG und wollen dieser ein Grundstück überlassen? Dann wird ihre Immobilie zu so genanntem Sonderbetriebsvermögen und sie sollten einige steuerliche Fallstricke beachten, insbesondere was die Umsatzsteuer und die Planung der Unternehmensnachfolge angeht. [embed width="560"
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