Schlagwörter: Handwerker
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie in Ihrem Privathaushalt einen Handwerker beauftragen, können Sie 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung - maximal 1.200 Euro im Jahr - von Ihrer Steuerschuld abziehen. Woran viele nicht denken: Das gilt nicht nur im Inland, sondern auch für
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Handwerkerleistungen in Ihrem Eigenheim sind steuerbegünstigt: Sie bekommen dafür einen 20-prozentigen Steuerrabatt bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro. Barzahlung wird nicht anerkannt: Voraussetzung für den Steuerabzug ist Bank-Überweisung oder Zahlung per EC-Karte. Bei Barzahlung fällt der Steuernachlass weg. Das fällt
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Handwerker sind bisweilen mit dem Rechnungsschreiben schnell, manchmal eher nicht. Wenn Sie Aufträge erteilt haben, die sich über den Jahreswechsel hinziehen, und Ihnen die Firma als vertrauenswürdig bekannt ist, dann bitten Sie um eine Zwischenrechnung – noch vor dem Jahresende
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Wenn man Handwerker mit Arbeiten in seinem Privathaushalt beauftragt, kann man 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen - höchstens aber 1.200 Euro (§ 35 Abs. 3 S.1 EStG). Wenn man jedoch sein Haus neu baut, kann man
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