Schlagwörter: Hotel
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, haben Sie in aller Regel Vermietungseinkünfte und die Wohnung bleibt Privatvermögen. Riesenvorteil: Nach zehn Jahren ist ein steuerfreier Verkauf möglich. Wer sich glücklich schätzt, eine Ferienwohnung auf Sylt oder an einem oberbayerischen See zu besitzen,
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Das Bundesland Hamburg hat vor Gericht erstritten, dass die Vermietungsplattform AirBNB Daten herausgeben muss, sodass die Finanzämter kontrollieren können, ob alle Einnahmen versteuert wurden. Das haben viele Air-BNB-Nutzer nämlich bisher nicht getan. Allenfalls, falls man Einnahmen (vor Abzug von Kosten)
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Früher galt einmal, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung „unüblich“ sind und damit in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Das ist vorbei. In den Verwaltungsrichtlinien heißt es nun: „Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an.“ (R 19.5 Abs. 3 Satz 2
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Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendiensteinsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent. Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen
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