Schlagwörter: Kassennachschau
Steuerkanzlei Gesierich
Seit 1. Januar könnte das Finanzamt theoretisch jemanden unangekündigt losschicken, um Ihre Kasse zu überprüfen. In der Praxis soll das noch nicht vorgekommen sein. Das liegt auch daran, dass das Verwaltungsschreiben zur Kassennachschau noch nicht endgültig beschlossen ist. Inzwischen liegt
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In Bezug auf die neue Kassen-Nachschau bereitet das Bundesfinanzministerium noch ein Verwaltungsschreiben vor, wie sich das Finanzamt verhalten soll und was es genau von den Betrieben verlangen kann. Solange dieses Schreiben nicht vorliegt, wird es wahrscheinlich keine Nachschau geben. Wie
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Seit Januar kann das Finanzamt eine unangekündigte Überprüfung Ihrer Bargeldkasse vornehmen. Allerdings hat das Finanzamt im Moment kaum erfahrene Mitarbeiter, die wissen, wie man das in der Praxis durchführt. In Bayern werden zurzeit in den Finanzämtern Erlangen und Weiden Mitarbeiter
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Betriebe müssen ab 2018 mit einer so genannten „Kassennachschau“ rechnen. Bei dieser kann ein Finanzbeamter (unangekündigt!) einen Kassensturz verlangen und in die Kasse hineinsehen. Dem Vernehmen nach sind bereits jetzt Betrüger mit gefälschten Finanzamtsausweisen unterwegs, mit dem Ziel, einmal einen
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