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Steuerkanzlei Gesierich

Wie Sie sich Informationen über Ihre Kunden beschaffen

Wenn ein großer Kunde nicht zahlt, ist das ärgerlich. Doch das ist kein Schicksal. Man kann sich rechtzeitig vorher über Risiken informieren und dann gegebenenfalls den Geschäftskontakt abbrechen. Sich Informationen über Kunden zu verschaffen, ist ganz einfach. Leider schlafen da
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Noch vor der Pleite des Kunden Geld bekommen?

Geld noch kurz vor der Pleite eines Ihrer Kunden zurückzubekommen, das ist das zwar schön für Sie. Aber: Es kann wieder zurückgefordert werden. Wenn Sie bei einem Kunden zu lange warten bis er seine Rechnungen zahlt, und dann kurz vor
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Bei neuen Kunden immer ins Unternehmensregister sehen

Sie sollten, wenn ein neuer Kunde oder Lieferant auf Sie zukommt, immer zuerst ins Unternehmensregister schauen. Jede GmbH und jede GmbH & Co KG muss dort ihre Bilanz veröffentlichen. Sehen Sie dort eine Bilanz mit Verlusten und gar negativem Eigenkapital,
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Weihnachtsgeschenke 2017: Entwarnung bei der Steuer

Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis maximal 35 Euro netto pro Kopf und Jahr als Betriebsausgabe absetzen. Wenn der Schenker 30 Prozent pauschale Steuer abführt, um die Steuerpflicht zu vermeiden - zählt das dann mit bei der Prüfung der 35-Euro-Grenze?
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Wie Sie Hotelkosten an Kunden weiterberechnen

Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendienst­einsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent. Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen
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Gutschriften sollten nicht so einfach erteilt werden dürfen

Gutschriften an Kunden sollten nicht autonom von Vertriebsmitarbeitern gewährt werden, sondern zumindest von der Geschäftsleitung genehmigt werden müssen. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich ein Vertriebsmitarbeiter bei einem Kunden lieb Kind machen will, indem er allzu kulant auf Beschwerden
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Bei klammen Kunden: Nur Bares ist Wahres

Sie meinen, Sie könnten aufatmen, weil Ihr wackliger Kunde die lange überfälligen Rechnungen nun doch endlich gezahlt hat? Weit gefehlt. Wenn er dann trotzdem Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen „inkongruenter Deckung“ anfechten (§§ 130 ff. InsO). Drei
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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