Schlagwörter: Lieferung
Steuerkanzlei Gesierich
Bis spätestens 30. Juni sollten sich alle Unternehmer, die Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern versenden, in dem OSS-Verfahren registrieren. Diese Registrierung beim deutschen Bundeszentralamt erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Das gilt ab 10.000 Euro Liefer-Umsatz netto im
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Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung sowohl bei EU-Lieferungen als auch bei Lieferungen in ein Drittland ist, dass der exportierte Gegenstand tatsächlich ins Ausland gelangt ist. Der Belegnachweis ist keine formelle Voraussetzung. Wenn Sie also nachweisen können, dass der Gegenstand dorthin gelangt
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Bei bestimmten Exportlieferungen (z. B. Ausfuhrlieferungen, § 4 Nr. 1a UStG) oder anderen Fällen (z. B. Lieferungen an NATO-Streitkräfte und deren Angehörige, §4 Nr. 7 UStG) kommt es vor, dass man erst einmal den Bruttopreis verlangen muss, und erst nachdem
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