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Steuerkanzlei Gesierich
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) können Sie in unbeschränkter Höhe absetzen. Die Frage ist aber, ob die Mitarbeiter etwas versteuern müssen. Die Mitarbeiter müssen nichts versteuern, soweit die Kosten je Teilnehmer maximal 110 Euro brutto betragen.
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Im Regelfall haben Außendienst- und Kundendienst-Mitarbeiter einen Dienstwagen. Alternativ könnten Sie sich aber auch einmal folgendes Modell durch den Kopf gehen lassen: Der Mitarbeiter kauft das Auto privat, trägt alle Kosten selbst und Sie geben ihm 30 Cent pro Kilometer
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Die Eltern eines Ferrari-Fans waren Zahnärzte und gleichzeitig Gesellschafter einer Zahnlabor-GmbH. Geschäftsführer dieser GmbH war der Sohn des Zahnarztehepaares. Auf dessen Wunsch hin kaufte die GmbH einen Ferrari als Geschäftsführerfahrzeug. Laut Fahrtenbuch verwendete der Geschäftsführer den Ferrari vor allem für
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Früher gab es einmal bei Wertpapieren eine einjährige Spekulationsfrist. Verkäufe nach Ablauf von zwölf Monaten waren steuerfrei. Das sollte unbegrenzt für alle Wertpapiere weiter gelten, die man vor 2009 gekauft hat. Bei Aktien und Rentenpapieren wird daran auch nicht gerüttelt,
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