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Steuerkanzlei Gesierich
Machen Sie auch dieses Jahr wieder eine Weihnachtsfeier? Dann gilt steuerlich Folgendes: Betriebsausgabenabzug: Diesen haben Sie für die Kosten der Feier stets in voller Höhe und unbegrenzt. Lohnsteuer vermeiden: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier kostet Ihre Mitarbeiter keine Lohnsteuer, wenn
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2018 lief bei Ihnen besonders gut und Ihnen graut vor der Steuerlawine? Hier sieben Ideen, um Ihre Steuerlast in letzter Minute zu senken. GWG kaufen: Kaufen Sie „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG), die nicht mehr als 800 Euro netto kosten. Auch für
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Zwischen wertvollen und normalen Geschenken auf der Weihnachtsfeier wird nicht mehr unterschieden: Es werden alle Kosten je Arbeitnehmer inklusive Geschenken zusammengerechnet. Dann kommt es nur darauf an, ob die 110 Euro pro Kopf überschritten sind. Der übersteigende Betrag ist pauschal
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Beachten Sie diese drei Punkte, wenn Sie Betriebsausgaben mit Kreditkarte bezahlen: Bezahlen Sie Trinkgeld mit Karte: Trinkgelder bei Bewirtungen kann man auch absetzen – freilich ohne Vorsteuerabzug. Wenn Sie das Trinkgeld ebenfalls mit Karte bezahlen, entgehen Sie der Notwendigkeit, sich
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