Schlagwörter: Verluste
Steuerkanzlei Gesierich
Verluste können Sie nur dann mit anderen Einkünften verrechnen, wenn Sie überhaupt die Chance haben, jemals in die schwarzen Zahlen zu kommen. Ab einem Umbau gelten neue Regeln: Baut man grundlegend um und stellt das Konzept um, beginnt ein neuer
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Wer einen Totalverlust mit Aktien oder Anleihen erleidet, wird oft doppelt bestraft. Nicht nur, dass das Geld weg ist, das Finanzamt will nicht einmal den Abzug bei den Kapitaleinkünften erlauben. Bei Aktien ist das dann der Fall, wenn der Kurs
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Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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