Schlagwörter: Verluste

Steuerkanzlei Gesierich

Ab Steuerjahr 22: Keine Begrenzung des Verlustrücktrags mehr

Wenn Sie Verluste machen, können Sie den Verlust ein Jahr zurücktragen, und das zukünftig ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 sogar zwei Jahre. Das gilt nun sowohl für Privatleute als auch für GmbHs. Eine Begrenzung des Rücktrags ist aber künftig nicht mehr
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Wenn Sie eine GmbH mit Verlustvorträgen kaufen

Eine GmbH mit Verlustvorträgen zu kaufen, kann verlockend sein. Denn Sie können dort Gewinne machen, ohne sie zu versteuern. Aber in der Praxis gibt es hier viele Fallstricke. Kauf von bis zu 50 Prozent: Hier gab es früher Probleme, doch durch
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Aktienverluste: Verlust-Verrechnungsverbot verfassungswidrig?

Bei Kapitaleinkünften gibt es zwei Verlustbeschränkungen: Kapitalverluste können nur mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden – nicht mit anderen Einkünften. Aktien-Veräußerungsverluste können nur mit Aktien-Veräußerungs­ge­winnen verrechnet werden, nicht aber mit anderen positiven Kapitaleinkünften. Das ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig: Er hat
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Homeoffice: Vermietungsverluste nicht abzugsfähig

Vermieten Sie Immobilien, können Sie Verluste - abgesehen von einigen Ausnahmen – absetzen, weil das Finanzamt zu Ihren Gunsten vermutet, dass Sie die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen. Nicht so beim Homeoffice: Bei Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber muss der
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Wann Sie Verluste bei Immobilien verrechnen können

Verluste können Sie nur dann mit anderen Einkünften verrechnen, wenn Sie überhaupt die Chance haben, jemals in die schwarzen Zahlen zu kommen. Ab einem Umbau gelten neue Regeln: Baut man grundlegend um und stellt das Konzept um, beginnt ein neuer
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Werden Aktien-Verkaufsverluste steuerlich anerkannt?

Wer einen Totalverlust mit Aktien oder Anleihen erleidet, wird oft doppelt bestraft. Nicht nur, dass das Geld weg ist, das Finanzamt will nicht einmal den Abzug bei den Kapitaleinkünften erlauben. Bei Aktien ist das dann der Fall, wenn der Kurs
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Finanzamt muss Verluste bei Photovoltaik anerkennen

Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

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