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Steuerkanzlei Gesierich

Drei Tipps, wenn Sie mit Kreditkarte zahlen

Beachten Sie diese drei Punkte, wenn Sie Betriebsausgaben mit Kreditkarte bezahlen: Bezahlen Sie Trinkgeld mit Karte: Trinkgelder bei Bewirtungen kann man auch absetzen – freilich ohne Vorsteuerabzug. Wenn Sie das Trinkgeld ebenfalls mit Karte bezahlen, entgehen Sie der Notwendigkeit, sich
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Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter, der Benzin selber bezahlt

Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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Wer bucht, sollte nicht zahlen

Darüber sollten Sie sich im Klaren sein: Wenn ein und dieselbe Person bucht und zahlt, ergibt sich ein Sicherheits- und Unterschlagungsrisiko für Ihr Unternehmen. Das betrifft sowohl Lohnbuchungen als auch Lieferantenrechnungen. Beispiel: Buchhalter Meier verbucht die Lieferantenrechnungen und kümmert sich
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Zahlen Sie nicht freiwillig die Pauschalsteuer für Geschenke

Auf betrieblich veranlasste Geschenke können Sie eine 30-prozentige Pauschalsteuer abführen, um die Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden. Allerdings wurde die Vorschrift mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile so stark entschärft, dass diese Steuerpflicht nur noch im Ausnahmefall greift. Deshalb: Zahlen Sie diese
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