Archiv: 31. Aug 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie die Differenzbesteuerung nutzen möchten

Wer mit gebrauchten Gegenständen, Kunst oder Gebrauchtwagen handelt, muss beim Verkauf nicht den kompletten Umsatz der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur seine Verdienstspanne (§ 25a UStG). Das heißt Differenzbesteuerung. Voraussetzung für Nutzung der Differenzbesteuerung: In der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
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Wechsel zum Fahrtenbuch nur zum 1. Januar möglich

Man kann den geldwerten Vorteil für die private Mitbenutzung eines Firmen­wagens nach der pauschalen Ein-Prozent-Regel ermitteln oder ein Fahrtenbuch führen. Man kann auch von einer Methode zur anderen wechseln. Das geht aber nur bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs oder zum
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Wenn Sie Rentner als Minijobber haben

Minijobs werden pauschal mit zwei Prozent besteuert. Diese Steuer können Sie sich sparen, wenn Sie nach ElStAM (früher: Lohnsteuerkarte) abrechnen statt zu pauschalieren. Bei Klasse I, II, III oder IV kommt der Jobber nämlich ganz ohne Steuerabzug davon. Ihre Ersparnis:
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Nun geklärt: Schneeräumen vorm Privathaus abzugsfähig

Kosten für das selbst bewohnte Privathaus kann man eigentlich nicht absetzen – außer, es handelt sich um „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sowie Handwerkerleistungen (§ 35 a EStG). Den Abzug von Schneeräumleistungen lehnten Finanzämter daher meist ab mit dieser Begründung: „Schnee geräumt wird
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