Archiv: 4. Aug 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Tipps und Tricks, wenn Großeltern auf die Kinder aufpassen

Wenn Sie Kosten für die Kinderbetreuung haben, können Sie diese bis 6.000 Euro pro Jahr absetzen – allerdings maximal zu zwei Dritteln (10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Und natürlich kann man auch einen Kinderbetreuungsvertrag mit Opa und Oma abschließen.
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Von den Eltern geerbtes Haus muss man zehn Jahre behalten

Wer ein Haus von den Eltern erbt, in dem diese gewohnt hatten und dann selber einzieht, muss keine Erbschaftssteuer zahlen (gilt zumindest bis 200 qm Wohnfläche). Im Gesetz steht, dass die Steuerbefreiung rückwirkend gestrichen wird, falls man innerhalb von zehn
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