Archiv: 11. Mrz 2017

Steuerkanzlei Gesierich

BFH bestätigt: Rechnungskorrekturen wirken zurück

Ob eine Rechnungskorrektur zurückwirkt in die Vergangenheit oder nicht, spielt eine erhebliche Rolle bei den Nachzahlungszinsen des Finanzamts. Wirkt die Korrektur zurück, fallen keine Zinsen an, wirkt sie nicht zurück (so wie es die deutsche Finanzverwaltung bisher sah), fallen doch
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